Steuerliche Absetzbarkeit v. Spenden an die Feuerwehr – Änderung ab 2017!
Spenden an die Österreichischen Feuerwehren sind seit einigen Jahren steuerlich absetzbar u. können bei der Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“) geltend gemacht werden.
Ab 2017 können nun diese Spenden nicht mehr aktiv geltend gemacht werden, sondern müssen vom Empfänger der Spende an das Finanzamt gemeldet werden. Dazu werden Vor- u. Zuname des Spenders sowie dessen Geburtsdatum benötigt u. müssen dem Finanzamt übermittelt werden.
Am einfachsten verwenden sie für ihre Spende die neuen Spendenerlagscheine, wo alle notwendigen Daten eingetragen werden können. Den Rest erledigt ihre Feuerwehr u. übermittelt ihre Spende an das Finanzamt.
Erst dann kann ihre Spende automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Details zu diesem Thema finden sie hier….

